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AGB

1. Mandatsgegenstand (Mandat) 

Die Globalmedico Switzerland GmbH (GMS) erbringt die im Rahmen der Offerte oder des Vertrages vereinbarten Dienstleistungen.

2. Vertraulichkeit  

Die GMS wird über alle ihr vom Mandanten anvertrauten Informationen betrieblicher, geschäftlicher und privater Natur gegenüber Dritten strengste Diskretion wahren. Unsere Dienstleistungen für Einzelpersonen oder Gruppen basieren auf einem Vertrauensverhältnis; ihr Inhalt ist absolut vertraulich und wird ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nicht an Vorgesetze oder Personalstellen des Mandanten weitergegeben.
Die Diskretionsverpflichtung gilt auch über die Dauer des Mandates hinaus.

3. Mandatserfüllung  

Das Mandat gilt als erfüllt, wenn alle Punkte der Mandatserteilung im Sinne der Zielvorgaben soweit es möglich ist, ausgeführt worden sind.

4. Honorare  

Das Honorar für die Dienstleistungen der GMS berechnet sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gültigen Honoraransätze nach dem geleisteten Arbeitsaufwand (zuzüglich Reisezeiten), angefallene Spesen und Kosten.

5. Rechnungsstellung  

Die GMS stellt sofern es nicht anders vereinbart ist monatlich Rechnung. Die Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Erstaufträgen verlangt die GMS eine Anzahlung von 30%.  Diese ist bei Auftragserteilung fällig. Aufträge von Kunden ausserhalb der Schweiz werden nur gegen Vorauszahlung des erwarteten Rechnungsbetrages angenommen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kann die GMS die weitere Auftragserfüllung vorübergehend einstellen oder ohne Nachteil vom Vertrag zurücktreten.

6. Rechte am Arbeitsresultat  

Mit der vollständigen Bezahlung des in Rechnung gestellten Honorars gehen die vereinbarten Arbeitsresultate (Berichte, Analysen, Massnahmenkataloge, Konzepte, etc.) in das Eigentum des Mandanten über. Ausgenommen davon sind, soweit schriftlich nicht anders vereinbart ist, Seminarskripte und Arbeits-Tools.

7. Haftung  

Die GMS führt die ihr übertragenen Mandate mit der für derartige Arbeiten üblichen Sorgfalt aus. Jede Haftung für Folgeschäden ist wegbedungen.

8. Personal 

Keine der Parteien wird ohne ausdrückliches und schriftliches Einverständnis der Geschäftsleitung der anderen Partei mit deren Angestellten ein Arbeitsverhältnis begründen. Bei Verletzung dieser Pflicht verfällt die fehlbare Partei unter Vorbehalt von weitergehenden Schadenersatzansprüchen in eine Konventionalstrafe in Höhe eines Jahresgehalts des betreffenden Mitarbeiters.

9. Ausserordentliche Kündigung  

Das Mandat kann jederzeit von beiden Parteien und mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund fristlos beendigt werden. Wichtiger Grund ist jeder Umstand, der die Fortsetzung des Mandatsverhältnisses bis zur Beendigung unzumutbar macht. Alle bis zu diesem Zeitpunkt von der GMS erbrachten Leistungen sowie die daraus angefallenen Aufwendenden sind honorarpflichtig. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand  

Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der GMS unterstehen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Zug/Schweiz.

11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen  

Die GMS behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

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